Betriebsinhaber
Person
Betrieb
Tätigkeit
Erlaubnis

Gewerbeanmeldung
nach § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung

GewA 1

Name der entgegennehmenden Stelle:
Stadtverwaltung Rottweil - Gewerbeamt

Gemeindekennzahl der Gemeinde:
08325049-01

Bitte die nachfolgenden Felder vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen.

Angaben zum Betriebsinhaber

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.

Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11, 30 und 31 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet).

Bei weiteren gesetzlichen Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.

Angaben zur Person

6. Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machen)

10. Staatsangehörigkeit(-en)

Wenn Sie eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung erhalten möchten, füllen Sie bitte dieses Feld aus. Die Gewerbeanmeldung wird Ihnen nach Absenden des Antrags sofort auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse gesandt.

Angaben zum Betrieb

13. Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?

Bitte Name und Vorname(n) eintragen

Anschriften ( Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)

15. Betriebsstätte 

 

 

                          78628 Rottweil

Hinweis: Eine Gewerbeanmeldung ist nur möglich, wenn sich Ihre Betriebsstätte in Rottweil befindet

19. Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, dann beantworten Sie diese Frage bitte mit "Ja".

21. Art des angemeldeten Betriebes

22. Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers);
ohne Inhaber

Die Anmeldung wird erstattet für...

23. 

24.

25. Grund der Neuerrichtung/
der Übernahme

z.B Verschmelzung, Spaltung

Erbfolge, Kauf oder Pacht

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die
Handwerksrolle einzutragen ist oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:

28. Liegt eine Erlaubnis vor?

29. Nur für Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung: Liegt eine Handwerkskarte vor?

30. Nur für Ausländer, die einen Aufenthaltstitel benötigen: Liegt ein Aufenthaltstitel vor?

31. Enthält der Aufenthaltstitel eine, die Erwerbstätigkeit betreffende, Auflage?

Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht. Im Fall der Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk ist die Anzeige der Abmeldung für die bisherige Betriebsstätte in dieser Anzeige enthalten.

Bitte laden Sie die Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises hier hoch.

powered by XIMA® formcycle
all fields marked with a (*) are required and must be filled out